Umschreibungen
Es gibt offenbar immer noch jede Menge alter Küstenpatente, die seinerzeit im ehemaligen Jugoslawien gemacht wurden und bis heute noch nicht umgeschrieben sind. Zur Information: Patente die vor dem Balkankrieg ausgestellt wurden, haben keine Gültigkeit mehr!
Gerüchte, dass eine Umschreibung heute nicht mehr möglich sei, stimmen nicht! Die alten Dokumente können in jenem Hafenamt, das seinerzeit das Patent ausgestellt hat, gegen Gebühr erneuert werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man damals auch die Seesprechfunkprüfung abgelegt hat. Falls Sie ein altes kroatisches Patent besitzen, jedoch die Funkprüfung nicht absolviert haben, können Sie eine einfache Funkzusatzprüfung machen - Infos dazu finden Sie hier >>>!
Umgeschrieben werden die kleinen Ausweise mit Foto mit der Bezeichnung "Voditelja Brodice"* bzw. "Boat Leaders Licence"* auf den neuen Schein der "Kategorie B". Wenn Sie das s.g. "Mornar Motorist" mit Funk besitzen, kann dies ebenfalls auf den neuen "Kategorie B" umgeschrieben werden.
Wenn Sie noch ein altes Patent aus der ehemaligen Teilrepublik Kroatien** haben, können wir bei den kroatischen Behörden die Umschreibung für Sie durchführen lassen - wir benötigen dazu:
- eine Kopie Ihres alten Patents
- eine Kopie Ihrer Seesprechfunkberechtigung
- eine Kopie Ihres Reisepasses (Doppelseite mit Foto)
- 2 Passbilder in Farbe und max. 3x3cm groß
Die Umschreibung dauert etwa 4-5 Wochen und kostet EUR 55,- inkl. aller Gebühren und Versandkosten. (die Verrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Umschreibung - Sie bekommen mit dem neuen Patent einen Zahlschein zugesandt - wir bitten Sie daher, den Unterlagen kein Bargeld beizulegen)
Ihre Dokumente senden Sie bei Bedarf bitte an folgende Adresse:
SAILORNET AUSTRIA - Fa. Edwin Dolak
Donaufelderstr. 65/4/1
A-1210 Wien
(Da wir von Ihnen ohnehin nur die Kopien Ihrer Unterlagen benötigen, bitten wir von Zusendungen per Einschreiben abzusehen - vielen Dank!)
**Anm. 1: Wenn Sie ein Patent mit der Bezeichnung "Boat Leaders Licence" bzw. "Voditelja Brodice" neueren Datums besitzen (etwa seit 1997) und auf der Rückseite die Funkberechtigung bescheinigt ist (letzter Absatz im englischen Teil), ist das Patent weiterhin gültig und braucht nicht umgeschrieben werden! (Anm.: Muster für Patente, die nicht umgeschrieben werden müssen, finden Sie untenstehend!)
**Anm. 2: Wir können nur Patente aus der ehemaligen jugoslawischen Teilrepublik Kroatien umschreiben lassen - Scheine aus den anderen Teilrepubliken wie z.B. Slowenien, Serbien und Montenegro können wir leider nicht umschreiben lassen!
Boat Leaders Licence (Vorderseite)
Patente neueren Datums (etwa seit 1997) brauchen nicht umgeschrieben werden, sofern die Seesprechfunkberechtigung bereits inkludiert ist! (siehe unten)
Boat Leaders Licence (Rückseite)
Prüfen Sie bitte auf der Rückseite Ihres Patents, ob im letzten englischen Absatz die Seesprechfunkberechtigung vermerkt ist! (The holder of this Licence is authorised to operate radio-telephone station on boat... usw. - siehe nebenstehendes Muster!)

